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Job Title


Leitenden Verwaltungsbeamtin/Leitenden Verwaltungsbeamten (m/w/d)


Company : Amt Ostholstein-Mitte


Location : Schönwalde am Bungsberg, Schleswig-Holstein


Created : 2025-05-16


Job Type : Full Time


Job Description

Über das Amt Ostholstein-Mitte Beim Amt Ostholstein-Mitte, mit Sitz in 23744 Schönwalde am Bungsberg, ist zum 01. Dezember 2025 die Stelle der Leitenden Verwaltungsbeamtin/des Leitenden Verwaltungsbeamten (m/w/d) neu zu besetzen, da der aktuelle Stelleninhaber in den Ruhestand geht. Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die im Stellenplan des Amtes mit der A 14 SHBesG ausgewiesen ist. Gemäß den Regelungen des Landesbeamtengesetzes S-H wird das Amt mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Als Leitende Verwaltungsbeamtin oder Leitender Verwaltungsbeamter müssen Sie die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst), ist Mindestvoraussetzung. Bei Bewerbungen von Beschäftigten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes wird die Bereitschaft zur Verbeamtung zwingend vorausgesetzt. Fehlende Aufstiegsqualifikationen können ggf. im Rahmen der Amtsausübung nachgeholt werden. Das Amt Ostholstein-Mitte ist zuständig für die Aufgabenerledigung der Gemeinden Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen, Schönwalde a.B. und Sierksdorf - mit insgesamt rund 8.500 Einwohner/innen - sowie für den Schulverband Bungsberg und den Zweckverband Bungsberg. Aufgaben/Stellenprofil Der/Die Amtsinhaber/in ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten der Amtsverwaltung Ostholstein-Mitte. Sie/er trägt somit die Führungsverantwortung einer modernen und effizient arbeitenden Verwaltung, mit vier Fachbereichen und derzeit insgesamt 56 Mitarbeitenden. Sie oder er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, trägt somit die Verantwortung für die Organisation der Verwaltung und für die Steuerung des Personaleinsatzes.  Des Weiteren berät sie/er die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unter der Leitung der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers, hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben. Gleichzeitig vertritt sie/er die Amtsvorsteherin, bzw. den Amtsvorsteher bei der Durchführung der Aufgaben, die dem Amt zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Sie/er fungiert als Schnittstelle zwischen den ehrenamtlichen Mandatsträgern, anderen kommunalen Körperschaften sowie den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Wir suchen eine Persönlichkeit, die eine durch Lebens- und Berufserfahrung – besonders auch im kommunalen Bereich – nachgewiesene Eignung, Befähigung, speziell auch fundierte Kenntnisse im Personal-, Organisations-, Haushaltswesen, Ordnungsrecht und Bauangelegenheiten besitzt, dazu über Tatkraft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreude verfügt und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft zeigt.  Sie verfügen über die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde, die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, FachrichtungAllgemeine Dienste (ehemals gehobener, nichttechnischer Verwaltungsdienst), bzw. dieBereitschaft zur Verbeamtung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, alsMindestvoraussetzung, mehrjährige Führungs- und Verwaltungserfahrung im Bereich der Kommunalverwaltung, eine Persönlichkeit, die engagiert, verantwortungsbewusst, zielstrebig, umsichtig undentscheidungsfreudig ist, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Empathie, eine hohe sozial und methodische Kompetenz und sind dazu befähigt, mit anderen Persönlichkeiten kooperativ, zielführend und nutzbringend zusammenzuarbeiten, ein sicheres Auftreten, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit, die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen am Abend sowie die Bereitschaft,beratend an den Sitzungen der Gremien des Amtes und der amtsangehörigenGemeinden teilzunehmen, einen PKW-Führerschein und sind bereit, den eigenen PKW für dienstliche Fahrten zunutzen. Ihren Wohnsitz sollten Sie im Nahbereich des Amtes nehmen. Wir bieten Flexible Arbeitszeiten / Gleitzeit Gesundheitsmanagement / Sportangebote Moderne IT-Ausstattung Dienstrad-Leasing Mobile Arbeit (Homeoffice) Interesse geweckt? Sie fühlen sich von dem Stellenprofil angesprochen, erfüllen die erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und sind motiviert, diese vielfältige, interessante und verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen? Dann freuen wir uns auf Ihr Anschreiben, indem Sie uns Ihre Stärken präsentieren und sich uns kurz vorstellen!Die Bewerbung ergänzen Sie bitte durch folgende Unterlagen: tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis, Nachweis der geforderten Qualifikation, aktuelle Beurteilung, bzw. aktuelles Zeugnis, relevante Fortbildungs- und/oder Weiterbildungsnachweise, einen Nachweis über Ihre Schwerbehinderung, bzw. Gleichstellung (falls vorhanden), eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Bewerberinnen, bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst). HINWEIS: Die Einsichtnahme erfolgt nur im Bedarfsfall - im weiteren, bzw. finalen Verlauf des Auswahlverfahrens. Ihre vollständige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 01. Juni 2025 per Post in einem Umschlag mit der deutlichen Aufschrift „Bewerbung LVB – vertrauliche Personalsache” an den Amtsvorsteher des Amtes Ostholstein-Mitte, z. H. Herrn Hans-Peter Zink, Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde a. B. - Bewerbungen per E-Mail können leider keine Berücksichtigung finden. Es ist ein Auswahlverfahren vorgesehen, die finale Entscheidung trifft der Amtsausschuss des Amtes Ostholstein-Mitte. Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderung sowie Bewerber/innen (m/w/d) mit Migrationshintergrund, sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Eingangsbestätigungen versenden. Im Zusammenhang mit der Bewerbung und ggf. dem Auswahlverfahren entstehende Kosten werden nicht erstattet.