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Job Title


Betriebsmeisterin / Betriebsmeister (Meister/in im Handwerk Elektro, Installateu


Company : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


Location : Grävenwiesbach,


Created : 2025-07-03


Job Type : Full Time


Job Description

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Anstalt des öffentlichen Rechts – Direktion Koblenz sucht für die Sparte Facility Management am Arbeitsort Grävenwiesbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen: Betriebsmeisterin / Betriebsmeister (Meister/in im Handwerk Elektro, Installateur- und Heizungsbau, Industrie­meister/in Metall, Tischler/in / Schreiner/in, Maurer- und Beton­bauer­meister/in) (w/m/d) (Entgeltgruppe 9a TVöD Bund / Besoldungs­gruppe A 9a BBesG, Kennung: KOFM 1199 20, Stellen‑ID 1313917) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln. Unser Geschäftsbereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn über Bundes­gerichte und Forschungs­einrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilien­management. Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA! Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungs­gruppe, aber ohne Laufbahn­wechsel) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich.APCT1_DE