Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben am Arbeitsort Koblenz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen: Fachgebietsleiterin / Fachgebietsleiter im Fachbereich Kriegsfolgenregelungen (Allgemeines Kriegsfolgengesetz [AKG]) (w/m/d) (Entgeltgruppe 12 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 12 BBesG, Kennung: KOVA2100, Stellen‑ID 1379926) Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln. Im Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben nehmen wir in unterschiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögensinteressen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundesministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunalbehörden sowie Unternehmen und Privatpersonen zusammen. Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA! Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich. Die Hauptstelle Koblenz befasst sich im Fachbereich Kriegsfolgenregelungen nach Maßgabe des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) sowie weiterer Rechtsvorschriften mit der rechtlichen Prüfung der Anspruchsschuldnerschaft des Bundes sowie der Verantwortlichkeit des Bundes bezüglich der Verkehrssicherung für während des Zweiten Weltkriegs durch das NS-Regime errichtete Luftschutz- und Verteidigungsanlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter. Der Fachbereich Kriegsfolgenregelungen ist darüber hinaus zuständig für das Bestandsmanagement eines Anlagenportfolios, das aus Luftschutz-, Produktionsstollenanlagen etc. sowie im Sondereigentum des Bundes stehenden Anlagen besteht. Zudem nimmt der Fachbereich Kriegsfolgenregelungen die Eigentümerinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit ehemaligem beweglichem Reichsvermögen wahr und ist diesbezüglich für die bundesweite Verwaltung und Verwertung zuständig.APCT1_DE
Job Title
Fachgebietsleiterin / Fachgebietsleiter im Fachbereich Kriegsfolgenregelungen (A